Trinkwasser aus Grundwasser
Es gibt gesetzliche Vorschriften über Schutzzonen
von Grundwasser:
Grundwasser Schutzzone 1:
10 Meter Radius zum Brunnen. Kein Fahr- oder Fußgängerverkehr, keine
Düngung oder Pflanzenschutzmittel.
Grundwasser Schutzzone 2
Die sogenannte 50 Tage Linie. Der Umkreis in dem das Wasser
mindestens 50 Tage Fließzeit durch den Boden zum Brunnen braucht. Keine
Bebauung und keine gewerblichen Betriebe, keine Ställe, Sportanlagen
usw.
Grundwasser Schutzzone 3
Bis 2 Kilometer Entfernung zum Brunnen: Keine Lagerung
wassergefährdender Stoffe, keine Massentierhaltung und Anwendung von
Pflanzeschutzmitteln, keine Krankenhäuser, keine Wohnsiedlungen,
militärische Anlagen usw.
Grundwasser Schutzzone 3 b
Die gesamt Fläche bis zur Grenze des Wassereinzugsgebietes. Keine
Ölraffinerien, Metallhütten, Chemiefabriken, keine Lagerung von Müll
oder wassergefährdender Stoffe.